Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 13.05.1960

Rechtsprechung
   BVerwG, 09.09.1960 - V C 4.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,474
BVerwG, 09.09.1960 - V C 4.60 (https://dejure.org/1960,474)
BVerwG, Entscheidung vom 09.09.1960 - V C 4.60 (https://dejure.org/1960,474)
BVerwG, Entscheidung vom 09. September 1960 - V C 4.60 (https://dejure.org/1960,474)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,474) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 90
  • DVBl 1961, 345
  • DÖV 1961, 154
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • BFH, 22.07.1977 - III B 34/74

    Die Aufhebung der Vollziehung ist auch bei "freiwilliger" Zahlung der Steuer

    Der Begriff der Vollziehung umfaßt damit die gesamte Durchführung des Verwaltungsakts (vgl. BVerwG- Beschluß vom 9. September 1960 V C 4/60, NJW 1961, 90; OVG Münster Beschluß vom 29. August 1956 IV B 701/56, Juristenzeitung 1956 S. 728; Redeker-von Oertzen, a. a. O., § 80 Anm. 47; Schunck-De Clerck, Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Aufl., § 80 Anm. 5 d; Kammer, Deutsches Verwaltungsblatt 1953 S. 612).
  • OVG Brandenburg, 11.08.1999 - 4 B 56/99

    Bestehen einer Pflicht zum Unterlassen jeder der Verwirklichung eines

    Das aus dem Fehlen der Vollziehbarkeit ableitbare Verwirklichungs- und Ausnutzungsverbot betrifft nicht nur Maßnahmen im Sinne des Verwaltungsvollstreckungsrechts (BVerwG, NJW 1961, 90 [91]), sondern bewirkt, dass während der Dauer des durch die Anfechtung des Verwaltungsaktes herbeigeführten Schwebezustandes die Verwirklichung jeder Maßnahme zu unterlassen ist, die der Verwirklichung des Verwaltungsaktes dient (OVG Koblenz, NJW 1977, 595 [596]).

    Ob an der Auffassung des BVerwG allerdings noch festzuhalten ist, nachdem der BFH, der zuvor die Aufrechnung ebenfalls für keine Vollziehung gehalten hatte (BFHE 151, 304 [310 f.]), an dieser Auffassung jedenfalls für den Bereich des Steuerrechts mit Blick auf einen weiten Vollziehungsbegriff, der auch die freiwillige Zahlung aufgrund eines Steuerbescheids erfasst (BFHE 178, 11 [14] - NJW 1995, 3008 L; ähnlich BVerwG, NJW 1961, 90; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 80 Rdnr. 179), nicht mehr festhält (BFHE 178, 306 [310] = NJW 1996, 215 L), kann dahinstehen; denn - wie dargestellt - liegt die faktische Vollziehung bereits in der (Teil)Kündigung des Darlehensvertrags vom 15.2.1999.

  • OVG Brandenburg, 23.03.2005 - 4 B 29/04

    Antrag auf Aufnahme einer privaten Kindertagesstätte in den Bedarfsplan;

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschluss vom 11. August 1999 - 4 B 56/99 -, NVwZ 2000, 577) begründet die aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels gem. § 80 Abs. 1 VwGO ein umfassendes Verwirklichungs- und Ausnutzungsverbot, das nicht nur Maßnahmen im Sinne des Verwaltungsvollstreckungsrechts betrifft (BVerwG, Beschluss vom 9. September 1960 - V C 4.60 -, NJW 1961, 90, 91), sondern bewirkt, dass während der Dauer des durch die Anfechtung des Verwaltungsaktes herbeigeführten Schwebezustandes jede Maßnahme zu unterlassen ist, die der Verwirklichung des Verwaltungsaktes dient (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31. Mai 1976 - 1 B 2/76 - NJW 1977, 595, 596).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.1992 - 11 S 1995/91

    Wirkungen der beschäftigungsrechtlichen Stellung von Familienangehörigen

    Sie kommt auch dann zur Anwendung, wenn die Vollziehung nicht durch Vollstreckungsmaßnahmen, sondern freiwillig erfolgt ist (BVerwG, Beschluß vom 9.9.1960, NJW 61 S. 90).
  • OVG Bremen, 04.03.2005 - 1 B 493/04

    Ausweisung; Rechtsschutzbedürfnis für einstweiligen Rechtsschutz bei freiwilliger

    Auch durch einen solchen Druck bewirkte "freiwillige" Befolgung eines Verwaltungsakts ist der Behörde nämlich als Vollziehungsmaßnahme zuzurechnen (BVerwG, Beschl. v. =.9.09.1960 - V C 4.60 -, NJW 1961, 90f.; BayVGH, Beschl. v. 25.08.1989 - 23 CS 89.02090 u.a. - , NVwZ-RR 1990, 328 ; HessVGH, Beschl. v. 26.09.1994 - 5 TH 595/93 - , NVwZ 1995, 1027: Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, Rn 179 zu § 80; Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Rn 232 zu § 80).
  • BFH, 27.01.1977 - IV B 72/74

    Keine Aussetzung der Vollziehung eines endgültigen Bescheides, soweit Zahlungen

    Damit ist dem Interessenausgleich, dem das Rechtsinstitut der Aussetzung der Vollziehung dient, Genüge getan (vgl. hierzu auch die Entscheidung des BVerwG vom 9. September 1960 V C 4/60, NJW 1961, 90, und des BFH VI B 51/69).
  • VGH Hessen, 14.03.1989 - 12 TH 741/89

    Abschiebungsandrohung; freiwillige Ausreise; Antragswiederholung;

    Indem der Antragsteller nach Abfassung, aber vor Eingang des Widerspruchs bei der Ausländerbehörde die Bundesrepublik Deutschland verließ, um der ihm sofort vollziehbar angedrohten Abschiebung zu entgehen und das ihm aufgegebene Sichtvermerksverfahren beim Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Zagreb durchzuführen, war zwar die Androhung der zwangsweisen Abschiebung zunächst gegenstandslos geworden, weil der Antragsteller damit die Handlung, von deren Nichtvornahme die Zwangsvollstreckungsmaßnahme Abschiebung abhing, freiwillig vornahm (vgl. dazu: Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl., 1986, Rdnr. 679; BVerwG, 09.09.1960 - V C 4/60 -, NJW 1961, 90; Hess. VGH, 20.03.1964 - B IV 53/63 -, DVBl. 1964, 690).
  • BFH, 29.03.1972 - II B 38/71

    Freiwillige Zahlungen - Steuerbescheid - Aussetzung der Vollziehung -

    Vielmehr liegt es näher, anzunehmen, daß mit der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids die Vollziehbarkeit seines Leistungsgebots ausgesetzt wird, und daß diese Anordnung, sofern sie einem bereits erfüllten Leistungsgebot gegenüber erfolgt, zur Rückzahlung des geleisteten Betrages verpflichtet (vgl. Beschluß des BFH II B 41/67 vom 14. Mai 1968, BFH 92, 179 [184 ff.], BStBl II 168, 503), wie auch gemäß § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung einem bereits vollzogenen oder "freiwillig" erfüllten Verwaltungsakt gegenüber die Anordnung ergehen kann, daß dessen Wirkung aufgehoben wird (Beschluß des BVerwG V C 4/60 vom 9. September 1960, NJW 1961, 90).
  • BFH, 20.04.1971 - VII B 114/70

    Aussetzung der Vollziehung - Aufhebung der Vollziehung - Rechtsgestaltender

    Dieselbe Unterscheidung liegt im übrigen auch zahlreichen Entscheidungen anderer Senate des BFH zugrunde (vgl. Beschlüsse I B 3/66 vom 9. August 1966, BFH 86, 723, BStBl III 1966, 646; III B 55/67 vom 10. Mai 1968, BFH 92, 472, BStBl II 1968, 610; II B 21/68 vom 4. März 1969, BFH 94, 571, BStBl II 1969, 264; V B 8/69 vom 19. Juni 1969, BFH 96, 44, BStBl II 1969, 527 -- ebenso ferner Beschluß des BVerwG V C 4/60 vom 9. September 1960, NJW 1961, 90 --).
  • BFH, 15.02.1967 - I B 30/66

    Beurteilung von freiwillige Zahlungen als Vollziehung der Steuerbescheide

    Diesen Ausgleich der beiderseitigen Interessen hält auch das Bundesverwaltungsgericht im Beschluß V C 4/60 vom 9. September 1960 (Neue Juristische Wochenschrift 1961 S. 90) für entscheidend, wenn es die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage "auch bei freiwillig vollzogenen Verwaltungsakten" für gegeben erklärt (siehe auch die Kommentare zur Verwaltungsgerichtsordnung von Koehler, Anm. III, 1 zu § 80; Redecker-v. Oertzen, 2. Aufl., Anm. 39 zu § 80; Schunk-De Clerck, Anm. 5 c zu § 80, die auf diesen Beschluß verweisen).
  • BFH, 04.03.1969 - II B 21/68

    Auslegung des Begriffs der Erfüllung einer Steuerschuld "zur Vermeidung von

  • VG Berlin, 25.05.1979 - 8 A 455.78

    Öffentliche Abgabe iSv VwGO § 80 Abs 2 S 1 - Schwerbehindertenausgleichsabgabe

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.05.1960 - VII C 13.59, VII C 14.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,390
BVerwG, 13.05.1960 - VII C 13.59, VII C 14.59 (https://dejure.org/1960,390)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1960 - VII C 13.59, VII C 14.59 (https://dejure.org/1960,390)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1960 - VII C 13.59, VII C 14.59 (https://dejure.org/1960,390)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,390) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgültigkeit der Vereinbarung über den Omnibusverkehr der Deutschen Reichsbahn vom 10. Dezember 1948 - Rechtsstellung eines vorläufig zugelassenen Verkehrsunternehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 10, 310
  • NJW 1960, 1971
  • NJW 1961, 90 (Ls.)
  • DVBl 1960, 599
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 04.12.1959 - VII C 10.59
    Auszug aus BVerwG, 13.05.1960 - VII C 13.59
    Der Senat hat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VII C 10.59 - dargelegt, daß die Postvereinbarung nur aus der Lage in der Zeit nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches verständlich ist, weil die Anwendung des deutschen Rechts (des Personenbeförderungsgesetzes und seiner Durchführungsverordnung) damals besatzungsrechtlich ausgeschlossen war, daß dieses Recht nach Beseitigung der Hindernisse aber wieder anzuwenden und die Post Vereinbarung nicht mehr gültig ist, weil sie mit dem geltenden Recht nicht vereinbar ist.
  • BVerwG, 06.12.1968 - VII C 73.67

    Rechtsstellung eines "vorhandenen Unternehmers" bei einstweilig zugelassenen

    Der auf Grund einstweiliger Erlaubnis zum Linienverkehr zugelassene Unternehmer hat dann die Rechtsstellung eines "vorhandenen Unternehmers" im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG, wenn der seinem Genehmigungsantrag stattgebende Bescheid nach § 15 PBefG nur von ihn selbst wegen der beigefügten Auflagen angefochten ist (Ergänzung zu BVerwGE 10, 310).

    Das hat der Senat bereits in BVerwGE 10, 310 (313) ausgesprochen.

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich jedoch wesentlich von dem erwähnten Sachverhalt, der auch der Entscheidung des Senats in BVerwGE 10, 310 zugrunde lag.

  • VGH Bayern, 06.03.2008 - 11 B 04.2449

    Drittanfechtung einer Linienverkehrsgenehmigung; Auswahlentscheidung; Ermessen

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit diesem Fragenkreis in der Vergangenheit auseinandergesetzt und bereits mit Urteil vom 13. Mai 1960 (BVerwGE 10, 310; dem folgend: Fielitz/Grätz, a.a.O., RdNr. 15 zu § 13; Bidinger, a.a.O., Anm. 30 zu § 13 PBefG; in diese Richtung auch Fromm/Fey/Sellmann/Zuck, a.a.O., RdNr. 5 zu § 20 PBefG) entschieden, dass eine ohne abschließende Prüfung lediglich einstweilig zur Überbrückung des Zeitraums bis zur Erteilung der regulären Genehmigung erteilte einstweilige Erlaubnis nicht den Status eines vorhandenen Unternehmers vermitteln kann.
  • VG Augsburg, 03.07.2007 - Au 3 K 06.690

    Verwaltungsgericht weist Konkurrentenklagen gegen den Busverkehr im Ries ab

    Ein vorhandener Verkehr ist nur ein solcher, der mit einer bestandskräftigen (oder nur vom Genehmigungsinhaber angefochtenen), endgültigen Genehmigung bedient wird (BVerwG vom 6.12.1968, BVerwGE 31, 133 [BVerwG 06.12.1968 - VII C 73.67] ; vom 13.5.1960, BVerwGE 10, 310 [BVerwG 13.05.1960 - BVerwG VII C 14/59] ; VG Ansbach vom 28.6.2004, An 10 K 02.1011, juris; Heinze, a.a.O., Anm. 11 Nr. 2a aa zu § 13).
  • VG Ansbach, 28.06.2004 - AN 10 K 02.1011

    Ausgestaltungsrecht; Ausgestaltungsrecht in entsprechender Anwendung;

    Ein auf Grund einer einstweiligen Erlaubnis zum Linienverkehr zugelassener Unternehmer hat nicht die Stellung eines vorhandenen Unternehmers im Sinne von § 13 Abs. 2 Nr. 2 c PBefG (vgl. BVerwGE 10, 310 = NJW 1960, 1971 [BVerwG 13.05.1960 - BVerwG VII C 14/59]).
  • VGH Hessen, 17.03.1986 - 4 TH 484/86
    Lediglich dann, wenn die prozessuale Situation des Rechtsmittelführers so ist, daß er von der Gegenseite "schuldhaft auf dem Wege einer aussichtslosen Klage geführt" worden ist (vgl. OVG Münster B. v. 17.03.1959 - VII B20/59 - DVBl. 1960, 599), so daß ihm eine andere Art der Verfahrensbeendigung als die Rücknahme seines Rechtsmittels nicht zur Verfügung steht, ist Raum für eine Kostenentscheidung gemäß § 155 Abs. 5 VwGO zulasten desjenigen, der die Kosten schuldhaft veranlaßt hat.
  • VG Münster, 10.08.2007 - 10 K 1490/06

    Anspruch des Konkurrenten auf Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung;

    Ein nach dem PBefG genehmigungspflichtiges Verkehrsmittel gilt nur während der Dauer seiner endgültigen und bestandskräftigen Genehmigung als vorhanden, vgl. VG Ansbach, Urteil vom 28. Juni 2004 - 10 K 02.01011 -, unter Bezugnahme auf: BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1968 - 7 C 73.67 -, BVerwGE 31, 133, Urteil vom 13. Mai 1960 - 7 C 13.59 -, BVerwGE 10, 310.
  • VG Augsburg, 03.07.2007 - Au 3 K 06.689

    Verwaltungsgericht weist Konkurrentenklagen gegen den Busverkehr im Ries ab

    Ein vorhandener Verkehr ist nur ein solcher, der mit einer bestandskräftigen (oder nur vom Genehmigungsinhaber angefochtenen), endgültigen Genehmigung bedient wird (BVerwG vom 6.12.1968, BVerwGE 31, 133 [BVerwG 06.12.1968 - VII C 73.67] ; vom 13.5.1960, BVerwGE 10, 310 [BVerwG 13.05.1960 - BVerwG VII C 14/59] ; VG Ansbach vom 28.6.2004, An 10 K 02.1011, juris; Heinze, a.a.O., Anm. 11 Nr. 2a aa zu § 13).
  • VG Augsburg, 03.07.2007 - Au 3 K 06.688

    Verwaltungsgericht weist Konkurrentenklagen gegen den Busverkehr im Ries ab

    Ein vorhandener Verkehr ist nur ein solcher, der mit einer bestandskräftigen (oder nur vom Genehmigungsinhaber angefochtenen), endgültigen Genehmigung bedient wird (BVerwG vom 6.12.1968, BVerwGE 31, 133; vom 13.5.1960, BVerwGE 10, 310; VG Ansbach vom 28.6.2004, An 10 K 02.1011 , [...]; Heinze, a.a.O., Anm. 11 Nr. 2 a a.A. zu § 13).
  • BVerwG, 12.03.1969 - VII B 87.68

    Rechtsmittel

    In der Berufungsinstanz wurde der Rechtsstreit auf Grund des inzwischen ergangenen Urteils des Senats (BVerwGE 10, 310), das die Ungültigkeit der Vereinbarung über den Omnibusverkehr der Deutschen Reichsbahn ausgesprochen hatte, von den Parteien in der Hauptsache für Erledigt erklärt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht